Deutscher Gewerkschaftsbund

Rheinland-Pfalz/Saarland

Postitionen zum Dualen Studium

Forderungen

1. Institutionelle/Organisatorische Verzahnung und Gestaltung:

  • Die Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der dualen Studiengänge muss - analog der Ausgestaltung von dualen Ausbildungsgängen in der beruflichen Bildung - unter Beteiligung der Sozialpartner geregelt sein.
  • Die dual Studierenden haben Anspruch auf Vertretung in allen hochschulischen Gremien, die relevant für duale Studiengänge sind.
  • Analog des Ausbildungsbeauftragten muss es eine/n betriebliche/n Ansprechpartner/in für das duale Studium geben, diese/r muss persönlich und fachlich geeignet sein. Ergänzend muss jeweils ein/e Betreuer/in in den jeweiligen
    Fachbereichen vorhanden sein.
  • Dual Studierende müssen für die Wahrnehmung ihrer Mandate in hochschulpolitischen Gremien freigestellt werden.
      

 

2. Theorie-/Praxis-Verzahnung

  • Für den betrieblichen Teil des dualen Studiums ist ein betrieblicher Ausbildungsplan zu erstellen, der Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsberufs enthält und die vorgehaltenen Ausbildungsmittel sowie zusätzlich vorgesehene Lehrgänge und Qualifikationen benennt.
  • Zur Verzahnung der theoretischen Studienanteile an der Hochschule mit den praktischen Erfahrungen in den betrieblichen Lernphasen muss eine regelmäßige Lernortkooperation zwischen Betrieb und Hochschule stattfinden. Die Sozialpartner und betrieblichen Interessensvertretungen sind einzubeziehen.
  • Die Kooperationsbeziehung zwischen den Lernorten muss verlässlich gestaltet sein. Hierzu gehören mindestens:
  • 1x pro Semester ein Austausch zur Evaluation und Weiterentwicklung der Studiengänge
  • Qualifizierung der betrieblichen Beauftragten für das duale Studium

 

3. Vertragliche Grundlagen

  • Rechte und Pflichten, Angaben zur Anzahl der erwarteten Studierenden sowie Auswahlkriterien der Studierenden und Sanktionsmöglichkeiten sind Bestandteil eines Kooperationsvertrages zwischen Hochschule und dualem Praxispartner.
  • Alle Studienbestandteile (auch die betrieblichen Phasen!) sind mit Kreditpunkten zu versehen.
  • Es muss ein Vertrag zwischen dem Praxispartner und jeder/m dual Studierenden geschlossen werden. Darin sind mindestens folgende Aspekte geregelt:
  • Von den Betrieben ist für die Dauer des dualen Studiums eine Vergütung zu zahlen, die jährlich ansteigt. Die Vergütung soll mindestens die Höhe der Vergütung für eine duale Ausbildung im jeweiligen Betrieb bzw. der jeweiligen Branche betragen. Der Arbeitgeber hat die Kosten für sämtliche Lern- und Arbeitsmittel, Fahrtkosten zu den verschiedenen Lernorten und die Semesterbeiträge der Hochschule zu übernehmen.
  • Dual Studierende sind für alle Prüfungen freizustellen.
  • Dual Studierenden ist mindestens der gesetzliche Mindesturlaub für das Kalenderjahr zu gewähren
  • Dual Studierende sind nach dem Ende des dualen Studiums unbefristet zu übernehmen.
  • Dual Studierende dürfen nach Abschluss des dualen Studiums nicht zu einer Mindestverbleibdauer im Ausbildungsbetrieb verpflichtet werden. Rückzahlungsverpflichtungen sind auszuschließen.
  • Sämtliche Rückzahlungsverpflichtungen (Exmatrikulation und Studienabbruch) sind auszuschließen.
  • Fallen im Rahmen des dualen Studiums Studiengebühren an, so sind diese ohne Anrechnung auf die Vergütung vom Betrieb zu übernehmen.

 

4. Qualitätssicherung

  • Es ist – unter Einbeziehung der Sozialpartner – ein Kontroll- und Feedbacksystem zu entwickeln, welches der Evaluierung dualer Studiengänge dienen soll. Dabei ist insbesondere auch der betriebliche Teil des dualen Studiums zu evaluieren.
  • Die Einhaltung der Qualitätsstandards in den Betrieben muss durch die Interessensvertretungen und die duale Hochschule RLP regelmäßig überprüft werden.
Postitionen zum Dualen Studium (PDF, 212 kB)

Hier findet ihr unsere Forderungen zum Thema Duales Studium

Tags:
Studium, Wie willst du leben?